Experten, darunter renommierte Wissenschaftler und Vertreter der Lebensmittel- und Werbewirtschaft, haben den Gesetzesentwurf zum Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz (KLWG) scharf kritisiert. Sie sind der Meinung, dass der Entwurf nicht nur verfassungs- und europarechtswidrig ist, sondern auch auf schwachen Studien basiert. Diese Studien liefern keine wissenschaftliche Evidenz für einen Zusammenhang zwischen Werbung und Übergewichtsentwicklung bei Kindern. Darüber hinaus weisen die Experten auf die erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen hin, die das KLWG auf die Medien- und Werbewirtschaft hätte.
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Mangelnde Evidenz: Studien zu Werbung und Übergewicht berücksichtigen psychologische Effekte nicht ausreichend
Katharina Schüller, Geschäftsführerin der STAT-UP GmbH und Vorstandsmitglied der Deutschen Statistischen Gesellschaft, hat in ihrer Untersuchung festgestellt, dass die Studien, die von Befürwortern eines Werbeverbots oft angeführt werden, sich nicht mit dem Einfluss von Werbekonsum auf Übergewicht befassen. Schüller kritisiert, dass diese Studien methodisch schwach sind und wichtige Faktoren wie psychologische Effekte nicht ausreichend berücksichtigen. Sie betont, dass für eine evidenzbasierte Politik entsprechende Evidenz geschaffen werden muss.
Verfassungs- und europarechtliche Probleme: Entwurf des Kinder-Lebensmittel-Werbegesetzes im Fokus
Der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft wurde von Professor Dr. Martin Burgi von der Ludwig-Maximilians-Universität München aus juristischer Sicht analysiert und als verfassungs- und europarechtswidrig bewertet. Dabei wurden die unklaren Formulierungen des Entwurfs bemängelt, die zu einem übermäßigen Ermessensspielraum für die Überwachungsbehörde führen könnten, die die Einhaltung des Gesetzes überprüfen soll.
Strenge Nährwertkriterien gefährden Werbung und Medien
Professor Dr. Justus Haucap, Direktor des Düsseldorf Institute for Competition Economics, fasst die Meinungen der Experten zusammen und stellt fest, dass das KLWG keine Probleme löst, sondern neue schafft. Die strengen Nährwertkriterien führen zu erheblichen Verlusten in der Werbebranche und beeinträchtigen die Medienvielfalt sowie die Qualität der Berichterstattung. Insbesondere kleine Sendeanstalten äußern große Bedenken und Sorge in Bezug auf die Umsetzung des Gesetzes.
Politik soll Leitplanken setzen, nicht überregulieren: Expertenmeinung zur persönlichen Verantwortung
Eigenverantwortung ist nach Meinung von Dr. Janosch A. Priebe, einem renommierten Neurowissenschaftler und Psychologen, von großer Bedeutung, während Bevormundungspolitik abgelehnt werden sollte. Er weist darauf hin, dass in sozialen Netzwerken oft unwissenschaftliche Behauptungen verbreitet werden, wie zum Beispiel, dass Zucker süchtig macht. Priebe betont, dass die Politik klare Leitplanken setzen sollte, aber auch Raum für persönliche Verantwortung lassen sollte.
Verfassungs- und europarechtswidrige Gesetzesentwürfe als unzureichende Grundlage für Diskussionen
Die Geschäftsführerin des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft, Katja Heintschel von Heinegg, äußert ihre Bedenken gegenüber den aktuellen Vorschlägen für umfassende Werbeverbote, da sie über den im Koalitionsvertrag festgelegten Umfang hinausgehen. Sie stellt klar, dass bisher keine Studie einen eindeutigen Zusammenhang zwischen Werbung und kindlichem Übergewicht nachweisen konnte. Eine evidenzbasierte Regulierung erfordert eine gründliche Auseinandersetzung mit vorhandener Evidenz. Verfassungs- und europarechtswidrige Gesetzesentwürfe sollten nicht als Grundlage für Diskussionen verwendet werden.
Eine Gruppe von Experten hat den Gesetzesentwurf zum Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz einer eingehenden Prüfung unterzogen und dabei erhebliche Probleme festgestellt. Es gibt keinen überzeugenden Beweis für einen Zusammenhang zwischen Werbung und kindlichem Übergewicht. Zudem bestehen juristische Bedenken und die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Medien- und Werbewirtschaft wären erheblich. Kritik richtet sich gegen eine überregulierte Bevormundungspolitik, während Eigenverantwortung und eine evidenzbasierte Regulierung gefordert werden. Der aktuelle Gesetzesentwurf ist nicht akzeptabel und bedarf weiterer Diskussionen und Überarbeitungen.